Studien- und Praktikumsberatung

Studienberatung

Praktikumsberatung

Angebot

  • Tipps für Suche und Auswahl der Praktikumsstelle, Kontaktaufnahme, Bewerbung
  • Abklärung, ob Praktikum vom Lehrstuhl anerkannt wird

Kriterien für die Anerkennung von Praktika durch den Lehrstuhl

1. Die Praktikumsberatung wird vor Beginn des Praktikums zur Abklärung der Anerkennung in Anspruch genommen.

2. Die Praktikumsbetreuung erfolgt unter Supervision eines/r Psychologin/en mit universitärem Hauptfachabschluss in Psychologie (Ausnahme nur nach Absprache).

3. Eine Praktikumsbescheinigung von seiten der Einrichtung liegt vor (Dauer des Praktikums, Arbeitsprozente, Tätigkeit, Supervisionsintensität)

Der Praktikumsbericht wird bis spätestens 2 Monate nach Abschluss des Praktikums abgegeben. Er beinhaltet folgende Punkte:

  • Kurzbeschreibung der Einrichtung: Bereich, Grösse, Schwerpunkte
  • Welche Tätigkeiten haben Sie im Praktikum ausgeübt?
  • Wie wurden Sie während des Praktikums betreut (fachliche und soziale Betreuung, zum Beispiel: feste/n Ansprechpartner/in, Einarbeitung, Vorstellung im Hause, regelmässige Feedbackgespräche, Klarheit über Aufgabenbereich und Verantwortlichkeiten, Literaturempfehlungen)?
  • Konnten Sie am Lehrstuhl erworbene Kenntnisse in Persönlichkeitspsychologie, Differentieller Psychologie und Diagnostik in der Praxis umsetzen? Haben Sie im Praktikum Kenntnisse erworben, die Sie in den Lehrstuhl einbringen können? Haben Sie ein Praktikumszeugnis erhalten?
  • Gesamteinschätzung